Ob Sauna, Badezimmer, Hobbyraum oder Einliegerwohnung, beim Umbau des Kellers gibt es Vieles zu beachten. Da der Wohnraum in deutschen Ballungsgebieten immer knapper wird, wird die Nachfrage nach den sonst eher unbeliebten Souterrainwohnungen immer größer. Durch große gegenüberliegende Fensterflächen wirken die Wohnungen hell und geräumig.
Nicht immer ist es so einfach das untere Geschoss in Wohnraum umzuwandeln. Egal ob der Eigenheimbesitzer ein Kinderzimmer, Arbeitszimmer oder eine Einliegerwohnung im Souterrain einrichten will. Experten empfehlen als ersten Schritt einen genauen Blick in die Landesbauordnung. Darin findet man die festgelegten Mindestanforderungen an Wohnräume in Kellergeschossen. Was in Hamburg erlaubt ist, kann in Mecklenburg-Vorpommern verboten sein. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung. Während in der Bundeshauptstadt Berlin eine Mindesthöhe von 2,5m existieren muss, sind in Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland 2,4 m vorgeschrieben. In den übrigen Bundesländern ist eine Mindesthöhe von 2,3 m zur Anrechnung erforlderlich.
Wenn zudem in der damaligen Hausplanung kein Ausbau des Kellers vorgesehen war, können hohe Umbaukosten entstehen. Ein zusätzlicher Schallschutz muss an der Decke angebracht werden, Fußböden müssen verlegt und im schlimmsten Fall müssen noch die Anschlüsse für Wasser, Abwasser und die Heizung verlegt werden. Der Austausch der kleinen vorhandenen Kellerfenster durch große Glasflächen ist zudem eine sehr teure Investition