Ab sofort unterstützt uns Cleo in unserem Büro am Brink.
Wenn auch Sie auf der Suche nach einer tierfreundlichen Immobilie in Rostock und Umgebung sind, lassen Sie es uns wissen.
Zur Info:
Laut BGH Urteil vom 20.03.2013 darf der Vermieter die Kleintierhaltung nicht mehr generell für eine Mietwohnung verbieten. Eine konkrete Beurteilung der Hunde- und Katzenhaltung wird zukünftig eine Frage des Einzelfalls und darf nach Interessenabwägung entschieden werden.
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