Die Bundesregierung hat nach Kritik der Kreditinstitute und des IVD sich darauf geeinigt, die Anforderungen über die Prüfung der Kreditwürdigkeit bei der Vergabe von Immobilienkrediten im Wohnbereich zu entschärfen. Beseitigt werden sollen Hürden für Selbstständige, ältere Menschen, Zeitarbeiter und Familien, darauf haben sich das Verbraucherschutz- und das Bundesfinanzministerium geeinigt. Eine Kreditgewährung darf derzeit nur dann geleistet werden, wenn der Darlehensnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit vertragsgemäß das Darlehen zurück zahlen kann. Dabei ist der Wert der beliehenen Immobilie unabhängig davon. Baden-Württemberg, Hessen und Bayern stellen Mitte Oktober eine Initiative zur Lockerung der Vorgaben im Bundesrat vor.
Quelle: IVD Nord