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Diskussionen über das Bestellerprinzip

In wenigen Monaten steht die Bundestagswahl an. In der kommenden Legislaturperiode wollen die Linke, die Büpndnis 90 die Grünen und die SPD das Bestellerprinzip auch beim Verkauf von Immobilien im Wohnbereich einführen. Dies soll zu einer Entlastung der Kaufnebenkosten (Maklerprovision) führen. Dazu meldete sich der Branchenverband „Immobilienverband Deutschland“ (IVD) wie folgt: „Eine Einführung des Bestellerprinzips sei beim Verkauf völlig praxisfern, da es lediglich zu einer Umverteilung der Kosten auf den Verkäufer kommt.“

Eine Innenprovision erhöht die Belastung des Käufers beim Notar und der Grunderwerbssteuer, da diese prozentual vom Kaufpreis abhängig sind. Zu Unrecht sehen sich viele Makler als Preistreiber verunglimpft, da die Grunderwerbssteuer von Politikern in vielen Ländern nach oben geschraubt wurde. Der derzeitige Anstieg der Preise im Wohnimmobilienmarkt würde damit nur noch mehr unterstützt werden. Aus mehreren Umfragen hat sich ergeben, dass über 50 Prozent der Befragten sich gegen das Bestellerprinzip entscheiden würden. Argumente der Minderheit sind, dass es zu einer Bereinigung des Marktes durch das Bestellerprinzip führen würde, wo vor allem leistungsorientierte und professionelle Makler am Ende übrig bleiben werden.

(Vgl: Immobilien Zeitung vom 09.02.2017)